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Bachelorarbeit                                       Fachhochschule Erfurt
Großprojekte als Instrument der Stadtentwicklung  Stadt- und Raumplanung

2 Stadtplanung durch Großprojekte

Die Entwicklung des theoretischen Grundgerüstes der Arbeit bedarf zunächst einer Auf-
schlüsselung und Definition des Begriffes Großprojekt. Jörg Knieling definiert den Be-
griff Projekt als „ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit ihrer Bedingun-
gen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B. – Zielvorgabe, – zeitliche, finanzi-
elle, personelle oder andere Begrenzungen, – Abgrenzung gegenüber anderen Vorha-
ben, – projektspezifische Organisation“ (Knieling 2005: 813) und verwendet damit die
DIN-Normenreihe 69901 des Deutschen Instituts für Normung. Eine weitere Definition
beschreibt ein Projekt als „sachlich und zeitlich begrenzte Aufgabe, die interdisziplinär
angegangen wird“ (Blazek, Zillmer 2001: 13).

Beide Definitionen zeigen die Sonderstellung von Projekten sowie einheitliche Merk-
male, wie die Zielvorgabe innerhalb eines bestehenden Zeitrahmens und die Vielschich-
tigkeit.

Die Raumordnung als übergeordnete Planung der öffentlichen Hand fokussiert die Pro-
jektorientierung speziell auf die Relation von Planung und Durchführung, von flächen-
deckender und abgrenzender gebietsweiser Ausrichtung sowie nachhaltig angelegter
und befristet angelegter Verfahrensweise. Dabei kennzeichnet die Projektorientierung
die räumliche sowie zeitliche Bündelung von Handlungen und Ressourcen öffentlicher
Akteure und hat die Aufgabe, die Zielstellungen der Raumplanung zu realisieren (vgl.
Stiens 2005: 812).

In der planungswissenschaftlichen Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass Projekte
primär mit der Umsetzung von Planung assoziiert werden (vgl. Krüger 2007: 232).

Darüber hinaus ist Planung durch Projekte ein anerkanntes Instrument der Stadtpla-
nung. Bereits 1993 stellten Hartmut Häußermann und Walter Siebel fest, dass Stadter-
neuerung in vielen Großstädten verstärkt projektbezogen verläuft. Über die Ausrich-
tung von Großveranstaltungen und Großereignissen wird die Stadtentwicklung voran-
getrieben. Dies gelingt durch eine Ausrichtung von finanziellen Ressourcen, Arbeitskräf-
ten und Medien auf ein zeitlich und räumlich begrenztes sowie thematisch fokussiertes
massenwirksames Großereignis. Die klassische Stadtentwicklungsplanung wird durch
die projektorientierte Planung ersetzt (vgl. Häußermann, Siebel 1993: 8ff.).

Für Großprojekte besteht weder seitens der Wissenschaft, noch vonseiten des Gesetz-
gebers eine einheitliche Definition des Begriffes, was unter anderem auf die erforderli-
che individuelle Betrachtungsweise jedes Großprojektes zurückzuführen ist (vgl. Ko-
nieczek-Woger, Köppel 2016: 21ff.). „Grundsätzlich zeichnet sich ein Großprojekt
dadurch aus, dass es sich nach seiner Planungs- und Realisierungsdauer, seiner Kom-
plexität, der Vielzahl der Beteiligten oder der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von
üblichen Projekten des Bauherrn unterscheidet“ (BMVI 2018: 9). Diese Umschreibung
des Begriffes durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur cha-
rakterisiert ein Großprojekt bereits sehr konkret.

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