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Bachelorarbeit                                       Fachhochschule Erfurt
Großprojekte als Instrument der Stadtentwicklung  Stadt- und Raumplanung

2.1 Exkurs nachhaltige Stadtentwicklung

Da der umfangreiche und universell genutzte Begriff der Nachhaltigkeit in dieser Arbeit
an verschiedenen Stellen thematisiert wird, aber auch als eine Bewertungsgrundlage
für das Fallbeispiel dient, benötigt es zuerst einer Aufschlüsselung dieses Begriffes so-
wie eine Einordnung seiner Bedeutung für die Stadtentwicklung. Innerhalb der Wissen-
schaft gibt es keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit. Inhaltlich sagen jedoch
alle Begriffsauffassungen aus, dass Staaten und Kommunen nicht auf Kosten der Natur,
anderen Regionen, anderer Menschen oder zukünftiger Generationen leben dürfen
(Otto 2007: 21ff.).

Historisch findet der Begriff erstmals im Jahr 1713 Erwähnung. Der sächsische Ober-
berghauptmann Hans Carl von Carlowitz beschreibt in seinem Werk „Sylvicultura oeco-
nomica – Anweisung zur wilden Baumzucht“ die nachhaltende Nutzung des Rohstoffes
Holz. Er kommt zu der Erkenntnis, dass in einem Jahr nur solch eine Quantität an Holz
gerodet werden darf, die in dieser Zeitspanne zugleich nachgepflanzt werden kann (vgl.
Grober 2013: 13). Diese Verbindung ökologischer und ökonomischer Perspektive führte
zu einer Übernähme der Erkenntnis in die Fischereiwirtschaft. Weitere Industriezweige
blieben von dem Nachhaltigkeitsgedanken bis Ende des 18. Jahrhunderts jedoch unan-
getastet. Erstmalig im Zeitalter der Industrialisierung bestimmten gesellschaftliche
Perspektiven wie beispielsweise menschenwürdige Arbeitsbedingungen die Nachhal-
tigkeitsdiskussion (vgl. Michelsen, Adomßent 2014: 4).

Für die vorliegende Arbeit wird die Definition des „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ zu
Grunde liegen, der Nachhaltige Entwicklung „als gleichrangige Berücksichtigung von
ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel, die Umwelt
sowie den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu erhalten und die wirtschaftliche Ent-
wicklung … voranzubringen.“ (Rat für Nachhaltigkeit 2012: 16) versteht.

Im Jahr 1987 definiert die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung in dem „Brund-
tland-Bericht“ den Begriff der Nachhaltigen Entwicklung und gibt der Thematik welt-
weit Raum zur Diskussion. Bis Mitte der 1990er Jahre diente in Europa die „AGENDA 21“
der Rio–Konferenz als Grundlage für nachhaltige Stadtentwicklung. Auf Grund des zu-
nehmenden breiten Ansatzes aller Nachhaltigkeitsdimensionen, verlor die „AGENDA
21“ jedoch an Bedeutung. 1994 verständigten sich die europäischen Städte auf die
„Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständig-
keit“(vgl. Astleithner: 3ff.). 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen unter Zustim-

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