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Bachelorarbeit Fachhochschule Erfurt
Großprojekte als Instrument der Stadtentwicklung Stadt- und Raumplanung
mung aller Mitgliedsstaaten die „AGENDA 2030“ mit 17 Zielen für eine nachhaltige Ent-
wicklung, die darüber hinaus als Orientierungsgrundlage für nachhaltige Stadtentwick-
lung zu verstehen sind (United Nations 2015).
Abb. 1: Nachhaltigkeitsziele AGENDA 2030 (Quelle: United Nations 2015)
Auf Bundesebene ist nachhaltige Stadtentwicklung eine dauerhafte Gemeinschaftsauf-
gabe aller gesellschaftlichen Kräfte - den Grundsatz bestimmt hierbei die Städtebaupo-
litik (vgl. BMVBS 2011: 1ff.).
Die „Lokale Agenda 21“ und deren Indikatoren dienen auf Bundesebene als Leitlinie für
eine nachhaltige Entwicklung. Die Indikatoren sind jedoch für die Übertragung auf die
kommunale oder regionale Ebene nicht immer geeignet (vgl. Korczak 2007: 95f.).
Gründe für eine ineffektive Transferleistung auf diese Ebenen sind in erster Linie unter-
schiedliche Stadtmodelle mit jeweils individuellen Rahmenbedingungen und individu-
ellen Herausforderungen ( BMVBS 2007 :5).
Das Baugesetzbuch versteht unter einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung,
„die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verant-
wortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang“ (§1 Abs.5 BauGB)
zu bringen und schreibt vor, diese Entwicklung in Bauleitplänen festzusetzen (§1 Abs. 5
BauGB).
Damit Kommunen eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten können, müssen um-
weltschonende, sozial kompatible und ökonomisch adäquate Schritte eingeleitet wer-
den. Entscheidend für die Interpretation des Begriffes ist auf allen Ebenen der jeweilige
ortsbedingte Rahmen, wobei ein genereller Konsens über die „vier Säulen der Nachhal-
tigkeit: Generationsgerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt, internatio-
nale Verantwortung [unter Betrachtung] der vier Dimensionen Ökologie, Ökonomie, so-
zio-kulturelle Infrastruktur sowie Partizipation“ (Korczak 2007: 96) besteht (vgl. ebd.:
94ff.).
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