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Bachelorarbeit Fachhochschule Erfurt
Großprojekte als Instrument der Stadtentwicklung Stadt- und Raumplanung
nachhaltigen Nutzung der neuangelegten Parklandschaften“ (DBG 2019). Ziel der kon-
zeptionellen Umsetzung ist eine Steigerung der städtischen Attraktivität und Lebens-
qualität. Dieser Zustand soll durch qualitativ hochwertige Freiflächen erreicht werden,
die zur Erholung und Freizeitgestaltung einladen, neue Arbeitsplätze etablieren und die
Lebensqualität der angrenzenden Umgebung der Grünflächen steigern (DBG 2019.).
3.2 Kritik an Bundesgartenschauen und Risiken für die Ausrichter
Mögliche Kritikpunkte resultieren zwangsläufig aus dem hohen Einsatz öffentlicher Mit-
tel sowie aus der Tatsache, dass in der Bauphase zumeist Eingriffe in die lokale Umwelt
erfolgen. Die Politik vermarktet der Öffentlichkeit die Bundesgartenschau im Vorlauf als
eine einmalige Gelegenheit der Imageaufwertung und stellt die positiven Aspekte in
den Vordergrund. Dieser Prozess verhindert den öffentlichen Diskurs über etwaige Risi-
ken für die austragenden Kommunen (Bund 2013: 3).
In urbanen, dicht besiedelten Räumen sind naturalistische Grünflächen und andere
ökologisch empfindliche Räume kostbar. Zuweilen werden genau diese Flächen, unter
Eingriffen in bestehenden Ökosysteme, zu Ausstellungsbereichen umgestaltet. (BUND
2013: 6).
Im Rahmen der Planungsphase der „Internationale Gartenschau Hamburg 2013“ er-
folgte eine Änderung des biotopschonenden Ursprungskonzepts in ein Parkkonzept mit
Sport- und Freizeitangeboten. Mit diesem Schritt wurden große Teile der Ausstellungs-
bereiche ihrer Vegetation und ihres Landschaftscharakters entzogen sowie Eingriffe in
die bestehenden Naturflächen vorgenommen (NABU 2013: 4f.).
Nach dem Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit über Ziele, Zweck und voraussichtliche
Auswirkungen der Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes möglichst frühzeitig
zu informieren (§3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Damit ist die Bürgerbeteiligung erst ab der öffentlichen Auslegung der Pläne rechtlich
geregelt. Zu diesem Zeitpunkt sind zumeist alle substanziellen Entscheidungen für die
Umsetzung einer Bundesgartenschau getroffen. Den Kommunen ist in der Praxis selbst
überlassen, zu welchem Zeitpunkt sie die Bürger bei der Planung beteiligen. Diese Ent-
scheidungsfreiheit lässt jedoch die Möglichkeit bestehen, Entscheidungen über die Bür-
ger hinweg zu treffen und beispielsweise Gegenstimmen während des Bewerbungszeit-
raumes zu ignorieren (BUND 2013: 8).
Vorwiegend werden diesen erst zum Ende des Verfahrens Konzeptionen und Entwürfe
präsentiert. Erschwert wird die Beteiligung durch die Aufteilung des gesamten Verfah-
rensprozesses in verschiedene Genehmigungsverfahren, Projekte und Plangebebiete.
Ein zusammenfassendes Genehmigungsverfahren ist planungsrechtlich nicht erforder-
lich (BUND 2013: 6ff.).
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